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   LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2011 - L 5 AS 157/11 NZB   

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https://dejure.org/2011,5319
LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2011 - L 5 AS 157/11 NZB (https://dejure.org/2011,5319)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.11.2011 - L 5 AS 157/11 NZB (https://dejure.org/2011,5319)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. November 2011 - L 5 AS 157/11 NZB (https://dejure.org/2011,5319)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 SGB 2, § 144 Abs 2 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als Einkommen; Umfang der Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts bei der Prüfung der Berücksichtigungsfähigkeit von Tilgungsleistungen auf ein Hausdarlehen als Kosten der Unterkunft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2011 - L 5 AS 157/11
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 30. September 2008 (B 4 AS 19/07 R, Rn. 21, Juris) entschieden, dass die Eigenheimzulage zweckentsprechend verwendet und somit nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist, wenn sie der Finanzierung des Eigenheims dient.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2011 - L 5 AS 157/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG sind Tilgungsleistungen als Bestandteil der Finanzierungskosten einer vom Hilfebedürftigen selbst genutzten eigenen Immobilie vom Grundsicherungsträger bis zur Höhe der angemessenen Kosten einer Mietwohnung als Kosten der Unterkunft zu übernehmen, wenn der Hilfebedürftige anderenfalls gezwungen wäre, seine Wohnung aufzugeben (vgl. Leitsatz zu BSG, Urteil vom 18. Juni 2008, B 14/11b AS 67/06 R, Juris).
  • BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94

    Geburtsdatum als anspruchsbegründende Tatsache für die Gewährung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2011 - L 5 AS 157/11
    Dabei hat es im Rahmen der Untersuchungsmaxime (§ 103 SGG) lediglich solche Ermittlungen anzustellen, die nach "Lage der Sache" erforderlich sind, d.h., es hat nur, aber auch stets zu ermitteln, soweit der Sachverhalt und der Beteiligtenvortrag Nachforschungen nahelegen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995, 5 RJ 26/94, Rn. 24).
  • BSG, 12.12.1969 - 11 RA 154/69

    Gerichtliche Aufklärungspflicht - Darlegungspflicht der Beteiligten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2011 - L 5 AS 157/11
    Für die Frage, ob das Sozialgericht seine Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, verletzt hat, kommt es darauf an, welche Ermittlungen es von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus noch hätte anstellen müssen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1969, 11 RA 154/69, Rn. 9, Juris).
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